AKOS GmbH
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Welche Schulung benötige ich?

 

Wie können Sie am besten ermitteln, mit welcher Schulung Ihr Personal richtig geschult wird?


Die Durchführungsverordnung der EU 2015/1998 gibt folgende Hinweise:

 

Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht

>> Schulung des Allgemeinen Sicherheitsbewusstseins Kapitel 11.2.7

 

Personal, welches Sicherheitskontrollen* durchführt

>>Schulung nach Kapitel 11.2.3.9

*Unter dem Begriff Sicherheitskontrollen versteht man hierbei nach

Artikel 3 Nr. 9 VO (EG) Nr. 300/2008 „Die Anwendung von Mitteln, mit denen

die Einschleusung verbotener Gegenstände verhindert werden kann“ und stellt

keine Kontrolle, wie Röntgen dar. Detaillierte Informationen finden Sie dazu auf

der LBA Seite unter Häufig gestellte Fragen.

 

Personal (z.B. Sicherheitsbeauftragte oder Mitarbeiter mit Zugang zu identifizierbarer

Luftfracht), welches Sicherheitskontrollen durchführen wollen, müssen zusätzlich nach

Kapital 11.2.3.9 geschult werden. Eine Höherwertigkeit von Schulungen besteht nach

neuen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr!

 

Beachten Sie jedoch dazu auch die Möglichkeit der Kombinationsschulungen und den

Erwerb von Zusatzqualifikationen. Wir informieren Sie gern!

 

   

          

 

 

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Ausbildungsbetrieb.